Zitat von heze75
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) und dann kommen noch unzählige andere sachen hinzu .. kannst dir ja mal den allgemeinen teil des gg durchlesen, da dürfte eig alles dazu drinstehen .. denn lebenslang heißt nicht unbedingt sofort lebenslang .. der aberglaube, dass lebenslang gleichbedeutend mit 15 jahren haft und anschließénder bewährung ist, stimmt allerdings auch nicht ..
:mad:
.. und wenn die hinterbliebenden das nicht mal wissen, wie sollen dann andere das für sie wissen^^

:mad:


§ 105




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