Um hier einigen die Augen zu öffnen, habe ich hier einmal ein paar Probleme zusammengestellt.
Fangen wir zunächst mit dem Urheberrecht an, welches den Schutz der Rechte an Literatur-, Wissenschafts- und Kunstwerken regelt.
§2 UrhG - Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Insbesondere (2) des §2 UrhG besagt, dass es in Deutschland also nicht notwendig ist, Urheberrecht an einem Werk bei einem Amt anzumelden, da man dies automatisch mit der Schaffung des Werkes erhält.
All das bedeutet außerdem, dass man nicht unerlaubt geschützte Fotos, Musik, Texte veröffentlichen darf. Dazu:
§96 UrhG - Verwertungsverbot (Auszug)
(1) Rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu veröffentlichen Wiedergaben genutzt werden.
Oftmals wird jedoch geglaubt, dass man ein geschütztes Werk dennoch in leicht abgewandelter Form verwenden/ erzeugen darf. (Ist aber ein Irrglaube!)
All diese Fakten lassen mich stutzig werden - Ist das, was wir hier betreiben legal? - Schließlich werden hier ständig Logos, Fotos, etc in eigene "Werke" gesteckt, ohne dass jemand die Lizenz dazu erworben hat.
Ich schrieb diesen Text, bzw zeige euch diese Auszüge, damit alle mal darüber nachdenken, vielleicht bringe ich so manchen Umschwung in einige Köpfe
Fangen wir zunächst mit dem Urheberrecht an, welches den Schutz der Rechte an Literatur-, Wissenschafts- und Kunstwerken regelt.
§2 UrhG - Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Insbesondere (2) des §2 UrhG besagt, dass es in Deutschland also nicht notwendig ist, Urheberrecht an einem Werk bei einem Amt anzumelden, da man dies automatisch mit der Schaffung des Werkes erhält.
All das bedeutet außerdem, dass man nicht unerlaubt geschützte Fotos, Musik, Texte veröffentlichen darf. Dazu:
§96 UrhG - Verwertungsverbot (Auszug)
(1) Rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu veröffentlichen Wiedergaben genutzt werden.
Oftmals wird jedoch geglaubt, dass man ein geschütztes Werk dennoch in leicht abgewandelter Form verwenden/ erzeugen darf. (Ist aber ein Irrglaube!)
All diese Fakten lassen mich stutzig werden - Ist das, was wir hier betreiben legal? - Schließlich werden hier ständig Logos, Fotos, etc in eigene "Werke" gesteckt, ohne dass jemand die Lizenz dazu erworben hat.
Ich schrieb diesen Text, bzw zeige euch diese Auszüge, damit alle mal darüber nachdenken, vielleicht bringe ich so manchen Umschwung in einige Köpfe
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