Hinweise für "Alle Designer"

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • d0N'#
    Wasserträger
    • 19.12.2011
    • 25
    • donairwetter
    • FC Ilmenau 24
    • 26800

    Hinweise für "Alle Designer"

    Um hier einigen die Augen zu öffnen, habe ich hier einmal ein paar Probleme zusammengestellt.

    Fangen wir zunächst mit dem Urheberrecht an, welches den Schutz der Rechte an Literatur-, Wissenschafts- und Kunstwerken regelt.

    §2 UrhG - Geschützte Werke
    (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
    1. Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
    2. Werke der Musik;
    3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
    4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
    5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
    6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
    7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
    (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.


    Insbesondere (2) des §2 UrhG besagt, dass es in Deutschland also nicht notwendig ist, Urheberrecht an einem Werk bei einem Amt anzumelden, da man dies automatisch mit der Schaffung des Werkes erhält.

    All das bedeutet außerdem, dass man nicht unerlaubt geschützte Fotos, Musik, Texte veröffentlichen darf. Dazu:

    §96 UrhG - Verwertungsverbot (Auszug)
    (1) Rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu veröffentlichen Wiedergaben genutzt werden.


    Oftmals wird jedoch geglaubt, dass man ein geschütztes Werk dennoch in leicht abgewandelter Form verwenden/ erzeugen darf. (Ist aber ein Irrglaube!)


    All diese Fakten lassen mich stutzig werden - Ist das, was wir hier betreiben legal? - Schließlich werden hier ständig Logos, Fotos, etc in eigene "Werke" gesteckt, ohne dass jemand die Lizenz dazu erworben hat.

    Ich schrieb diesen Text, bzw zeige euch diese Auszüge, damit alle mal darüber nachdenken, vielleicht bringe ich so manchen Umschwung in einige Köpfe
    Dabei seit 19.04.2008
  • Tigerhead
    Foren*****
    • 10.01.2011
    • 2578
    • Tigerhead
    • AC Frendo
    • 77.800
    • Staff

    #2
    Hinweise für "Alle Designer"

    Liebe Designers,

    in diesem Thread poste ich Hinweise und Richtlinien für den Designbereich.
    Zuletzt geändert von Tigerhead; 19.05.2014, 09:25.

    Kommentar

    • Tigerhead
      Foren*****
      • 10.01.2011
      • 2578
      • Tigerhead
      • AC Frendo
      • 77.800
      • Staff

      #3
      Signaturen gemäß § 1.1 Forenregeln

      Liebe Designers,

      Signaturen welche für dieses Forum erstellt werden sollten Regelkonform mit §1.1 der Forenregeln sein,
      um ein ungewollten Verstoß im Voraus aus dem Wege zu gehen.

      Mir geht es dabei vorallem um Satz 1 und 2:

      Deine Signatur darf maximal 500*200 Pixel groß sein und 100 kb nicht überschreiten.
      Wenn du deine Signatur auf einer externen Host-Seite speicherst, darf sie bis zu 200 kb groß sein.
      Zuletzt geändert von Kamener Kicker 1981; 19.03.2020, 13:42.

      Kommentar

      Lädt...