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Zitat von brocki35 Beitrag anzeigenHi Thul,wie war die Prüfung?
Aber das war auch die einfachste von allen!
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Zitat von brocki35 Beitrag anzeigenGuuuut,das Pädagogen pack braucht druck!
haha
ich hatte auch zufällig pädagogik heute
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Zitat von thulnak Beitrag anzeigenHabe nen 5er in der ersten! Also nen 2er im deutschen Systhem.
Aber das war auch die einfachste von allen!
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Zitat von -bommer- Beitrag anzeigenhi zusammen
wie gehts so?
Sorry bin nicht auf dem laufendem
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Zitat von dracethestar Beitrag anzeigenhaha
ich hatte auch zufällig pädagogik heute
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Zitat von DonClau Beitrag anzeigenhallo zusammen
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Zitat von brocki35 Beitrag anzeigenWieviele hast denn noch?
Am schlimmsten wird die mit Gesetzeskunde..kapier NULL,die Texte sind soooo bescheuert geschrieben alle!Bin zu blond für sowas glaub ich! :p
sowas z.B.:
Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
..Da schalte ich immer schon bei der Hälfte ab. :ugly:
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Zitat von brocki35 Beitrag anzeigenHallo,bist neu im Clan oder schaust nur so vorbei?
Sorry bin nicht auf dem laufendem
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Zitat von -bommer- Beitrag anzeigenja bin neu =)
schreib noch in klammer R.O.F. hinter deinen vereinsnamen
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Zitat von thulnak Beitrag anzeigenvier mit Sicherheit noch.
Am schlimmsten wird die mit Gesetzeskunde..kapier NULL,die Texte sind soooo bescheuert geschrieben alle!Bin zu blond für sowas glaub ich! :p
sowas z.B.:
Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
..Da schalte ich immer schon bei der Hälfte ab. :ugly:
Gibt auch Nothilfe,da darfst sogar klauen um zu helfen!
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Zitat von dracethestar Beitrag anzeigenschreib noch in klammer R.O.F. hinter deinen vereinsnamen
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Zitat von brocki35 Beitrag anzeigenIss doch einfach,du darfst einem in die Fresse hauen wenns Notwehr ist
Gibt auch Nothilfe,da darfst sogar klauen um zu helfen!
Ist ganz einfach Scheixxx..
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Zitat von thulnak Beitrag anzeigenNein,eben genau Das ist damit NICHT gemeint! Notwehr ist wieder nen ganz anderer Text.. :p:p:ugly:
Ist ganz einfach Scheixxx..
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Zitat von dracethestar Beitrag anzeigenis das ne neue regelung? :p
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Zitat von brocki35 Beitrag anzeigenIst ne reine Auswendig lernerei,scheiß Recht,kenne das von der Meisterschule,habs auch immer gehasst
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Zitat von thulnak Beitrag anzeigenJa,Auswendiglernerei..damit hab ich´s halt nicht so.
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Zitat von -bommer- Beitrag anzeigenhi zusammen
wie gehts so?
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