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    Entschädigung

    Mein Freundschaftsspiel fand heute nicht statt, weil der Gegner zu wenig Spieler aufgestellt hatte. Nun die Frage dazu: Kann es sein, dass ich keine Entschädigung bekam, da ich kein Anwalt eingestellt hatte?

    #2
    Zitat von rene-s. Beitrag anzeigen
    Mein Freundschaftsspiel fand heute nicht statt, weil der Gegner zu wenig Spieler aufgestellt hatte. Nun die Frage dazu: Kann es sein, dass ich keine Entschädigung bekam, da ich kein Anwalt eingestellt hatte?
    Ja, so ist es.


    neu 07/11 - Ein Anwalt wird benötigt um Entschädigungen beim Spielausfall zu erhalten und arbeitet auch diesbezüglich, wenn er auf einem Lehrgang ist.


    Aus der FAQ
    Zuletzt geändert von Christian 1987; 15.04.2012, 21:50.


    Kein Archiv seit dem 29.11.2012

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      #3
      Zitat von rene-s. Beitrag anzeigen
      Mein Freundschaftsspiel fand heute nicht statt, weil der Gegner zu wenig Spieler aufgestellt hatte. Nun die Frage dazu: Kann es sein, dass ich keine Entschädigung bekam, da ich kein Anwalt eingestellt hatte?
      doch aber soviel wie ich weiß fällt sie geringer aus!

      schau mal unter vereinführung-finanzen, dort dürfte es stehen wieviel du bekommen hast!

      LG Uwe

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        #4
        Mist, In den FAQ stand nicht, dass es dringend ist, dass man einen Anwalt einstellt, sonst hätte ich es schon lange getan.
        Eigentlich müßte aber der Freundschaftsspiel-Gegner bestraft werden, und nicht das geschädigte Team.

        Kommentar


          #5
          Zitat von borussenhausen Beitrag anzeigen
          doch aber soviel wie ich weiß fällt sie geringer aus!

          schau mal unter vereinführung-finanzen, dort dürfte es stehen wieviel du bekommen hast!

          LG Uwe
          Nein, dort steht eben kein Betrag. Was ist nun richtig. Bekommt wan was, oder nicht. Und warum steht noch keine Gutschrift dort!

          Kommentar


            #6
            Zitat von rene-s. Beitrag anzeigen
            Nein, dort steht eben kein Betrag. Was ist nun richtig. Bekommt wan was, oder nicht. Und warum steht noch keine Gutschrift dort!
            als ich noch in den unteren klassen war gab es eine entschädigung, kann sein das was geändert wurde, evt. auch erst heute nacht....

            warte bis sich ein offizieller meldet....

            lg uwe

            Kommentar


              #7
              Zitat von borussenhausen Beitrag anzeigen
              als ich noch in den unteren klassen war gab es eine entschädigung, kann sein das was geändert wurde, evt. auch erst heute nacht....

              warte bis sich ein offizieller meldet....

              lg uwe
              Steht doch oben, wann und was geändert wurde

              Gibt jetzt nur noch mit Anwalt ne Entschädigung, glaube 50% + das Level vom Anwalt in %.

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                #8
                das habe ich jetzt gerade im faq gefunden:

                Je öfter man gegen ein und den selben Verein spielt, desto weniger Zuschauer kommen zum Spiel. Deshalb sollte man Freundschaftsspiele immer gegen verschiedene Vereine ausrichten. Wenn der Gegner inaktiv/gelöscht ist, kommen durch die Spielabsage keine Zuschauer und man bekommt eine kleine Entschädigung.

                http://forum.fussballcup.de/showthread.php?t=304540

                lg uwe

                ps dann sollte man das ändern????

                Kommentar


                  #9
                  Na, da bin ich ja gespannt, ob es noch eine Entschädigung gibt.
                  Ich hoffe, ein Offizieller des Spiels meldet sich mal dazu.
                  Es kann ja nicht sein, dass in FAQ steht, dass man was bekommt, wenn inzwischen es weggefallen ist.
                  Vielleicht bekomme ich auch noch eine Gutschrift innerhalb der nächsten 48h. Solange kann es auch manchmal dauern.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von rene-s. Beitrag anzeigen
                    Na, da bin ich ja gespannt, ob es noch eine Entschädigung gibt.
                    Ich hoffe, ein Offizieller des Spiels meldet sich mal dazu.
                    Es kann ja nicht sein, dass in FAQ steht, dass man was bekommt, wenn inzwischen es weggefallen ist.
                    Vielleicht bekomme ich auch noch eine Gutschrift innerhalb der nächsten 48h. Solange kann es auch manchmal dauern.
                    Ich hatte solange keine Entschädigung bekommen, wie ich keinen Anwalt hatte.
                    Normalerweise ist ja der Anwalt zu Beginn nicht so wichtig.
                    Es sei denn, man sieht dass der Gegner nicht antreten wird (zu geringe AS, 0:3 Niederlagen). Dann hat der Anwalt schnell sein Honorar reingebracht.
                    Später ist er sinnvoll, wenn man öfters Spielergehälter verhandelt.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von rene-s. Beitrag anzeigen
                      Mein Freundschaftsspiel fand heute nicht statt, weil der Gegner zu wenig Spieler aufgestellt hatte. Nun die Frage dazu: Kann es sein, dass ich keine Entschädigung bekam, da ich kein Anwalt eingestellt hatte?
                      Zitat von Christian 1987 Beitrag anzeigen
                      Ja, so ist es.


                      neu 07/11 - Ein Anwalt wird benötigt um Entschädigungen beim Spielausfall zu erhalten und arbeitet auch diesbezüglich, wenn er auf einem Lehrgang ist.


                      Aus der FAQ
                      Die korrekte Antwort - ohne Anwalt keine Entschädigung.

                      Zitat von borussenhausen Beitrag anzeigen
                      das habe ich jetzt gerade im faq gefunden:

                      Je öfter man gegen ein und den selben Verein spielt, desto weniger Zuschauer kommen zum Spiel. Deshalb sollte man Freundschaftsspiele immer gegen verschiedene Vereine ausrichten. Wenn der Gegner inaktiv/gelöscht ist, kommen durch die Spielabsage keine Zuschauer und man bekommt eine kleine Entschädigung.

                      http://forum.fussballcup.de/showthread.php?t=304540

                      lg uwe

                      ps dann sollte man das ändern????
                      Wird zeitnahe korrigiert. Früher belief sich die Entschädigung für einen Spielausfall auf ein Minimum der heute möglichen Summe mit eingestelltem Anwalt.

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