Rechtsüberholen lohnt sich wieder!!!
Lesen!!! Kann man viel Geld sparen!!!!
Wieder mal über 'Linkspenner' auf
der Autobahn geärgert?
Seit der neuen
"Dränglervorschrift": Drängeln:
250EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
!
! !
sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte
(200EUR
+ 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar
noch, wenn man statt der rechten Spur gleich
die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum
Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50
EUR
und 2 Punkte Fazit: Niemanden bedrängt,
nicht
aufgeregt (Nerven geschont...),
sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR
+
2 Punkte gespart.
ABER!! – Das geht noch viel billiger und
effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn,
gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen
Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht
werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO
!!!
Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E -
Punkte !!!
Es lebe die deutsche Gesetzgebung
Lesen!!! Kann man viel Geld sparen!!!!
Wieder mal über 'Linkspenner' auf
der Autobahn geärgert?
Seit der neuen
"Dränglervorschrift": Drängeln:
250EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
!
! !
sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte
(200EUR
+ 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar
noch, wenn man statt der rechten Spur gleich
die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum
Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50
EUR
und 2 Punkte Fazit: Niemanden bedrängt,
nicht
aufgeregt (Nerven geschont...),
sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR
+
2 Punkte gespart.
ABER!! – Das geht noch viel billiger und
effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn,
gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen
Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht
werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO
!!!
Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E -
Punkte !!!
Es lebe die deutsche Gesetzgebung
Kommentar