muss ich das annehmen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Mr.Big Boss
    Führungsspieler
    • 15.10.2009
    • 1094
    • Manchester United FC
    • 77.800

    muss ich das annehmen

    mal eine schnelle frage, ich habe was gekauft, per Nachnahme
    (111€) aber habe denn artikel in einem shop vom gleichen Händler eben nur nicht im Internet, für 79€ :ugly: jetzt meine frage bin ich verpflichtet das Packet anzunehmen oder kann ich es zurück schicken, ohne das es ärger gibt

    wenn es sein muss der händler verlangt eine Gebühr von 2€ für Nachnahme die würde ich bezahlen, das wäre jetzt kein thema :ugly:

    bitte nur antworten wenn ihr es wisst, wollte ihn heute anrufen und bescheid geben das er das Packet nicht versenden braucht aber schau an da war in der Email schon die Versand Bescheinigung :ugly:
  • Kamener Kicker 1981
    Schiedsrichter*in

    • 21.01.2008
    • 9367
    • Kamener Kicker 1981
    • Kamener Kicker 1981
    • 77.800
    • Staff-Club

    #2
    Zitat von Mr.Big Boss Beitrag anzeigen
    mal eine schnelle frage, ich habe was gekauft, per Nachnahme
    (111€) aber habe denn artikel in einem shop vom gleichen Händler eben nur nicht im Internet, für 79€ :ugly: jetzt meine frage bin ich verpflichtet das Packet anzunehmen oder kann ich es zurück schicken, ohne das es ärger gibt

    wenn es sein muss der händler verlangt eine Gebühr von 2€ für Nachnahme die würde ich bezahlen, das wäre jetzt kein thema :ugly:

    bitte nur antworten wenn ihr es wisst, wollte ihn heute anrufen und bescheid geben das er das Packet nicht versenden braucht aber schau an da war in der Email schon die Versand Bescheinigung :ugly:
    Du kannst die Annahme verweigern. Du hast ja ein 14 Tage Widerrufsrecht, daher kannst du das Paket auch wieder zurück schicken lassen

    Kommentar

    • silom
      Jungtalent
      • 26.09.2010
      • 453
      • Los Alemanes Blaugrana
      • 800

      #3
      Zitat von Mr.Big Boss Beitrag anzeigen
      mal eine schnelle frage, ich habe was gekauft, per Nachnahme
      (111€) aber habe denn artikel in einem shop vom gleichen Händler eben nur nicht im Internet, für 79€ :ugly: jetzt meine frage bin ich verpflichtet das Packet anzunehmen oder kann ich es zurück schicken, ohne das es ärger gibt

      wenn es sein muss der händler verlangt eine Gebühr von 2€ für Nachnahme die würde ich bezahlen, das wäre jetzt kein thema :ugly:

      bitte nur antworten wenn ihr es wisst, wollte ihn heute anrufen und bescheid geben das er das Packet nicht versenden braucht aber schau an da war in der Email schon die Versand Bescheinigung :ugly:
      Definitiv hast du das Recht von der Annahmeverweigerung und trittst somit vom "Kaufvertrag" zurück. Kosten entstehen für dich nicht. Die Nachnahmegebühr von 2 (wirklich so wenig?) Euro muss der Verkäufer/Versender tragen.
      Suche noch Spieler ab 19 Jahre,

      Kommentar

      • Mr.Big Boss
        Führungsspieler
        • 15.10.2009
        • 1094
        • Manchester United FC
        • 77.800

        #4
        Zitat von silom Beitrag anzeigen
        Definitiv hast du das Recht von der Annahmeverweigerung und trittst somit vom "Kaufvertrag" zurück. Kosten entstehen für dich nicht. Die Nachnahmegebühr von 2 (wirklich so wenig?) Euro muss der Verkäufer/Versender tragen.

        jup hat mein dad auch gesagt das das sehr wenig ist :ugly::ugly:

        vielen dank euch allen

        Kommentar

        • Wettopa1951
          Hoffnungsträger
          • 08.06.2010
          • 233
          • Waldmeister
          • Opa's Sauhaufen Pistoleros DE.--DGS g.g.
          • lütt
          • Pistoleros Deutschland

          #5
          ich fürchte ganz so einfach ist die Sache nicht.
          Immerhin ist durch die Bestellung ein Kaufvertrag zustande gekommen, den du nicht rechtzeitig widerrufen konntest, da praktisch die Ware schon unterwegs war.
          Füge an dieser Stelle ein Zitat ein:
          Nachnahme und Annahme?

          Grundsätzlich ist es so, dass man nicht verpflichtet ist, irgendwelche Postsendungen, egal, ob Nachnahme oder nicht anzunehmen. Niemand kann einen dazu zwingen. Wenn man hier die Sendung nicht annimmt oder nicht bezahlen kann oder will, heißt dies aber nicht, dass die Nichtannahme keine nachteiligen Folgen haben kann.

          Schadenersatz?

          Bestellt man nämlich vorher einen Artikel kommt grundsätzlich ein Kaufvertrag zustanden, der zu erfüllen ist. Wenn die Lieferung per Nachnahme vereinbart ist, dann kann sich der Käufer schadenersatzpflichtig machen, wenn er die Ware nicht annimmt und dadurch zusätzlich Kosten entstehen.

          Von daher macht es eher Sinn, wenn die Sachen per Internet oder Telefon/ Fax bestellt wurden, dann – wenn man die Sachen nicht haben möchte – der Vertrag widerrufen wird.

          Anwalt Berlin – A. Martin – Rechtsanwalt
          Zi
          tat Ende

          Was du aber auf jeden Fall hast, ist das Rückgaberecht
          aber um die Annahme der Sendung kommst du nicht herum, ohne zumindest auf den kompletten Versandkosten sitzen zu bleiben
          Schade um unser Forum :rolleye:

          Kommentar

          • 1.Fc Deniz
            Führungsspieler
            • 19.12.2009
            • 1295
            • SpVgg Galatasaray
            • FCFG

            #6
            Du kannst natürlich die Annahme verweigern, die Sendung wird dann zurück zum Absender geschickt... (Aussage zu 100% Richtig!)

            Ob das dann aber der Verkäufer akzeptiert weiß ich nicht, denke du müsstest dann die Versandkosten+Nachnahmegebühr zahlen

            Kommentar

            • silom
              Jungtalent
              • 26.09.2010
              • 453
              • Los Alemanes Blaugrana
              • 800

              #7
              Zitat von Wettopa1951 Beitrag anzeigen
              *
              Jetzt folgt vermutlich ein hin und her. :whew:
              Eine Annahmeverweigerung wird in 99,9% der Fälle als Widerruf vom Kaufvertrag angesehen. Die Kosten gehe zu Lasten des Verkäufers/Versenders. Ich persönlich und im Umfeld kenne keinen Fall indem der Käufer verpflichtet wurde.
              Es gibt auch einige Gerichtsurteile, die diese These bestätigen.

              P.S. Ein Kaufvertrag gilt erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt worden sind. (Bsp: Ablauf des Rückgaberechts)

              Siehe auch hier
              Suche noch Spieler ab 19 Jahre,

              Kommentar

              Lädt...