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Warum dürfen Minderjährige Credits kaufen

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    Warum dürfen Minderjährige Credits kaufen

    Habe mich eben gefragt warum eigentlich die Kid´s unter 18 Jahren hier Verträge abschließen können zum Erwerb der Credits.

    Soweit ich weiß kommt doch eine Art Vertrag zustande und das würde mich als Vater ärgern.

    Weiterer Aspekt ist doch auch die mögliche Suchtgefahr.

    Würde mich mal interessieren wie das von offizieller Seite gesehen wird.

    Denn meiner Meinung haben wir als Erwachsene doch auch eine gewisse Verantwortung den jüngeren gegenüber, so auf der moralischen Ebene zumindest.
    sigpic

    #2
    und wie soll man das kontrollieren?

    willst du jetzt bei jeden der Credits kaufen will eine Ausweiskontrolle verlangen?

    gibt doch genug Kiddies, die ohne Credits spielen.....

    und wenn die Kiddies mit Credits spielen, dann muss man das halt was vom taschengeld nehmen

    Kommentar


      #3
      Zitat von Cheater1991 Beitrag anzeigen
      und wie soll man das kontrollieren?

      willst du jetzt bei jeden der Credits kaufen will eine Ausweiskontrolle verlangen?

      gibt doch genug Kiddies, die ohne Credits spielen.....

      und wenn die Kiddies mit Credits spielen, dann muss man das halt was vom taschengeld nehmen
      ja und wenn so etwas passiert dann schauen wir alle weg oder was :mad::mad:

      es geht um einen gewisse Verantwortung die man als Unternehmen hat und das spreche ich an
      sigpic

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        #4
        Also rein rechtlich dürfte das mit §110 BGB abgedeckt sein.
        Dieser besagt, dass ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag von Anfang an als wirksam gilt, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
        Sprich wenn er das mit seinem Taschengeld oder z.B. mit seiner Ausbildungsvergütung macht ist das legal.

        Moralisch gesehen ist es in einer Zeit von Flatratepartys ,Klingeltonabos und kostenpflichtigen Apps sicherlich Diskussionswürdig, in wie weit man Minderjährige hier vor sich selbst schützen sollte.

        Die Frage ist aber auch, in wie weit kann der Betreiber überhaupt eine verlässliche Altersprüfung durchführen und kann man einen z.B. 17-jährigen mit Motorroller und 800 Euro Ausbildungsvergütung so weit deckeln?

        Um es klar zu sagen, ich stehe hier auf deiner Seite, da ich selber Kinder habe und diese auch unbedingt Schutz vor solchen oder ähnlichen Sachen brauchen. Ein großes Stück sehe ich hier aber auch die Eltern in der Verantwortung, in wie weit sie Ihren Sprösslingen überhaupt die Möglichkeit geben, den Kauf rein technisch abzuwickeln.
        Kreditkarten sollten sie eigentlich nicht haben, Telefonnummern lassen sich in einem Nummernkreis sperren, usw.
        Kauft es der Jugendliche z.B. über sein Prepaidhandy, finde ich es ein Stück weit akzeptabel, da er ja auch lernen muss, mit dem Ihm zugeteilten Guthaben zu haushalten.

        Es bleibt aber mit Sicherheit die große Frage: Wo zieht man hier die Grenze?

        "Komm wir essen Opa!" Satzzeichen können Leben retten!!!!

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          #5
          Zitat von Skankhead1 Beitrag anzeigen
          Also rein rechtlich dürfte das mit §110 BGB abgedeckt sein.
          Dieser besagt, dass ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag von Anfang an als wirksam gilt, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
          Sprich wenn er das mit seinem Taschengeld oder z.B. mit seiner Ausbildungsvergütung macht ist das legal.

          Moralisch gesehen ist es in einer Zeit von Flatratepartys ,Klingeltonabos und kostenpflichtigen Apps sicherlich Diskussionswürdig, in wie weit man Minderjährige hier vor sich selbst schützen sollte.

          Die Frage ist aber auch, in wie weit kann der Betreiber überhaupt eine verlässliche Altersprüfung durchführen und kann man einen z.B. 17-jährigen mit Motorroller und 800 Euro Ausbildungsvergütung so weit deckeln?

          Um es klar zu sagen, ich stehe hier auf deiner Seite, da ich selber Kinder habe und diese auch unbedingt Schutz vor solchen oder ähnlichen Sachen brauchen. Ein großes Stück sehe ich hier aber auch die Eltern in der Verantwortung, in wie weit sie Ihren Sprösslingen überhaupt die Möglichkeit geben, den Kauf rein technisch abzuwickeln.
          Kreditkarten sollten sie eigentlich nicht haben, Telefonnummern lassen sich in einem Nummernkreis sperren, usw.
          Kauft es der Jugendliche z.B. über sein Prepaidhandy, finde ich es ein Stück weit akzeptabel, da er ja auch lernen muss, mit dem Ihm zugeteilten Guthaben zu haushalten.

          Es bleibt aber mit Sicherheit die große Frage: Wo zieht man hier die Grenze?
          Danke finde den Hinweis mit § sehr gut denn ich denke es ist das Problem der technischen Möglichkeiten die es besonder schwer machen.

          Nur habe ich einige Infos da würden dir und einigen anderen hier die Ohren schlackern was manchen machen um an die Credist zu kommen.
          So ist es auch bei mir als Vater das ich qus eigener Erfahrung weiß das man im Teeni Alter manches auch nicht warhaben will. Ein weiterer Aspekt wäre das Suchtpotenzieal ebenso zu bedenken .
          sigpic

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            #6
            Zitat von Skankhead1 Beitrag anzeigen
            Also rein rechtlich dürfte das mit §110 BGB abgedeckt sein.
            Dieser besagt, dass ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag von Anfang an als wirksam gilt, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
            Sprich wenn er das mit seinem Taschengeld oder z.B. mit seiner Ausbildungsvergütung macht ist das legal.

            Moralisch gesehen ist es in einer Zeit von Flatratepartys ,Klingeltonabos und kostenpflichtigen Apps sicherlich Diskussionswürdig, in wie weit man Minderjährige hier vor sich selbst schützen sollte.

            Die Frage ist aber auch, in wie weit kann der Betreiber überhaupt eine verlässliche Altersprüfung durchführen und kann man einen z.B. 17-jährigen mit Motorroller und 800 Euro Ausbildungsvergütung so weit deckeln?

            Um es klar zu sagen, ich stehe hier auf deiner Seite, da ich selber Kinder habe und diese auch unbedingt Schutz vor solchen oder ähnlichen Sachen brauchen. Ein großes Stück sehe ich hier aber auch die Eltern in der Verantwortung, in wie weit sie Ihren Sprösslingen überhaupt die Möglichkeit geben, den Kauf rein technisch abzuwickeln.
            Kreditkarten sollten sie eigentlich nicht haben, Telefonnummern lassen sich in einem Nummernkreis sperren, usw.
            Kauft es der Jugendliche z.B. über sein Prepaidhandy, finde ich es ein Stück weit akzeptabel, da er ja auch lernen muss, mit dem Ihm zugeteilten Guthaben zu haushalten.

            Es bleibt aber mit Sicherheit die große Frage: Wo zieht man hier die Grenze?
            Nach § 107 BGB braucht ein beschränkt Geschäftsfähiger (Minderjähriger) die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) um einen Kaufvertrag abschließen zu können.

            Ich weiß z.b nen Fall bei einem 13j der seine Eltern hier im Spiel die Telefon Rechnung in die höhe geballert hat,wegen Credit aufladung
            Dort ist eine Computer stimme,die noch weder fragt,wie alt derjenige ist und somit ist sowas eine Verletzung gegenüber den von mir genannten Paragraphen.
            Genauso wie bei einer Sms,dort kommen dann von den Betreibern Argumente wie,die Eltern haben eine Aufsichtsspflicht gegenüber Kindern.:ugly:

            Wenn dort Anstand und Moral herschen würde gegenüber Minderjährigen und auch gegenüber dem Erziehungsberechtigten,könnten in dem Fall auch Simple Zahlungssysteme eingeführt werden.Positve Beispiele gibt es im www doch genug.
            Auch hier meine Meinung,wo nen Wille,dort auch ein Weg

            Skankhead1,
            Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB),hat auch Tabellen.
            Hier ist es doch so,jeder 5 Jährige könnte von seinem Eltern das Guthaben bei Telefon Anbietern bis auf das min ausschöpfen,ohne das eine Überprüfung stattfindet von dem Anbieter.

            Also was du meinst,bezieht sich auf Taschengeld und unter 14 Jahren ist keiner Geschäftstüchtig und somit sind dann beide Paragraphen nicht eingehalten und auch noch verletzt worden.
            Zuletzt geändert von Kaiwo; 25.10.2011, 12:17. Grund: Doppelpost

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              #7
              Zitat von Dickel33 Beitrag anzeigen
              Nach § 107 BGB braucht ein beschränkt Geschäftsfähiger (Minderjähriger) die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) um einen Kaufvertrag abschließen zu können.

              Ich weiß z.b nen Fall bei einem 13j der seine Eltern hier im Spiel die Telefon Rechnung in die höhe geballert hat,wegen Credit aufladung
              Dort ist eine Computer stimme,die noch weder fragt,wie alt derjenige ist und somit ist sowas eine Verletzung gegenüber den von mir genannten Paragraphen.
              Genauso wie bei einer Sms,dort kommen dann von den Betreibern Argumente wie,die Eltern haben eine Aufsichtsspflicht gegenüber Kindern.:ugly:

              Wenn dort Anstand und Moral herschen würde gegenüber Minderjährigen und auch gegenüber dem Erziehungsberechtigten,könnten in dem Fall auch Simple Zahlungssysteme eingeführt werden.Positve Beispiele gibt es im www doch genug.
              Auch hier meine Meinung,wo nen Wille,dort auch ein Weg


              §107 und §110 müssen sich aber nicht zwingend widersprechen, da in
              der Überlassung der Mittel (Taschengeld oder Prepaidkarte) eine stillschweigende Einwilligung der Eltern liegt.

              Der von Dir beschriebene Fall mit dem 13-jährigen ist natürlich ein hässliches Beispiel dafür, welches Gefahrenpotential hier lauert.
              Aber hätte eine telefonische Stimme die ihn darauf hinweist, dass er 18 sein muss das verhindert?

              Dein Abschlusssatz beschreibt die Sache aber recht treffend .... wo ein Wille, da auch ein Weg. Aber trotzdem muss natürlich die Frage gestellt werden, wo zieht man hier die Grenze?


              "Komm wir essen Opa!" Satzzeichen können Leben retten!!!!

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                #8
                Zitat von Dickel33
                Skankhead1,
                Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB),hat auch Tabellen.
                Hier ist es doch so,jeder 5 Jährige könnte von seinem Eltern das Guthaben bei Telefon Anbietern bis auf das min ausschöpfen,ohne das eine Überprüfung stattfindet von dem Anbieter.

                Also was du meinst,bezieht sich auf Taschengeld und unter 14 Jahren ist keiner Geschäftstüchtig und somit sind dann beide Paragraphen nicht eingehalten und auch noch verletzt worden.

                Muss schnell korrigieren....nicht 14 sondern 18 Jahre!
                Vom 7.Lebensjahr bedingt und mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten.Ab dem 18 Voll Geschäftstüchtig.

                .

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Dickel33 Beitrag anzeigen
                  Muss schnell korrigieren....nicht 14 sondern 18 Jahre!
                  Vom 7.Lebensjahr bedingt und mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten.Ab dem 18 Voll Geschäftstüchtig.

                  .
                  Der Minderjährige, der gemäß § 106 BGB zwar das siebte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist weder voll geschäftsfähig noch vollkommen geschäftsunfähig, sondern kann in beschränktem Umfang nach §§ 107 ff BGB selbständig wirksame Willenserklärungen abgeben.
                  Die Wirksamkeit eines von einem Minderjährigen ohne Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters geschlossenen Vertrages hängt von dessen Genehmigung ab (§ 108 Abs. 1 BGB).
                  Schließt ein Minderjähriger ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Vertrag, so ist dieser von Anfang an wirksam, wenn die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt wird, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (§ 110 BGB). In der Überlassung der Mittel liegt eine konkludente Einwilligung.

                  Ich denke den Punkt können wir halbwegs abhaken.
                  Rechtlich wird man Ihnen wenig vorwerfen können.
                  Es beschränkt sich auf die moralische Ebene

                  "Komm wir essen Opa!" Satzzeichen können Leben retten!!!!

                  Kommentar


                    #10
                    Es wird hier im Forum ja immer lustekker

                    Nun macht man sich Sorgen, was die "Kleinen" mit ihrem Taschengeld, Lehrlingsgeld veranstalten, niedlich...sry aber so langsam kann Frau hier nur noch mit dem Kopf schütteln...ja sieht gut aus

                    Nun debattiert man um beschränkt und voll geschäftsfähig, ja sogar Suchtgefahr...

                    ...finde auch Creditkauf ab 18 und Alk sollte es ab 14 frei zu kaufen geben, trinkt man da eh schon....

                    Grundsätzlich muss der gesetzliche Vertreter zustimmen, Ausnahme ist wenn die Mittel zur Verfügung stehen, siehe Taschengeld...solange er den Bierkasten kaufen kann (in dem Fall sollte er halt 16 sein), und diesen nicht in Raten abbezahlt ist doch alles legitim...kauft die Suchtgefahr gratis dazu...klar Credits sind da noch nen Zacken schärfer...verstehe ich nun auch

                    Gute Nacht

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Skankhead1 Beitrag anzeigen
                      §107 und §110 müssen sich aber nicht zwingend widersprechen, da in [/FONT] der Überlassung der Mittel (Taschengeld oder Prepaidkarte) eine stillschweigende Einwilligung der Eltern liegt.

                      Der von Dir beschriebene Fall mit dem 13-jährigen ist natürlich ein hässliches Beispiel dafür, welches Gefahrenpotential hier lauert.
                      Aber hätte eine telefonische Stimme die ihn darauf hinweist, dass er 18 sein muss das verhindert?

                      Dein Abschlusssatz beschreibt die Sache aber recht treffend .... wo ein Wille, da auch ein Weg. Aber trotzdem muss natürlich die Frage gestellt werden, wo zieht man hier die Grenze?

                      Ich finde man sollte die Grenze dort setzen wo sie angebracht wäre.Ich sehe es eben so,ein User der hier ein alter von 13 Jahren angibt in seinem Profil,wenn der dann mit 1000 oder 2000 Credits rumballert als Beispiel,finde ich sollte man dort eine Überprüfung einleiten.Jeder Anbieter hat ja ein Jugendschutz Beauftragten
                      So wie du es machst,wie du es eben geschildert hast,ist ja lobenswert.
                      Nochmal zu der Stimme am Telefon,es wird ja gar nicht oder wurde nicht danach gefragt,ist für mich das gleiche,als wenn die Verkäuferin am Kiosk auch nicht fragt,wenn der 13j Tabak/Alkohol kauft oder den Ausweis kontrolliert.Dieses Gesetz wurde wegen Suchtgefahr gegenüber Minderjährigen erstellt und Suchtgefahr besteht hier doch auch.
                      Wenn man Verantwortungsbewusstsein hat,kann man darauf eingehen,aber wenn man nur den € sieht,muss man dieses natürlich nicht machen.

                      Kommentar


                        #12
                        und in der nächsten Peter Zwegat Folge geht, es dann um eine Familie....wo ein kleiner Junge durch rücksichtslosen Credit-Kauf die Familie hoch verschuldet hat :ugly:

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von SandriKlein Beitrag anzeigen
                          Es wird hier im Forum ja immer lustekker

                          Nun macht man sich Sorgen, was die "Kleinen" mit ihrem Taschengeld, Lehrlingsgeld veranstalten, niedlich...sry aber so langsam kann Frau hier nur noch mit dem Kopf schütteln...ja sieht gut aus

                          Nun debattiert man um beschränkt und voll geschäftsfähig, ja sogar Suchtgefahr...

                          ...finde auch Creditkauf ab 18 und Alk sollte es ab 14 frei zu kaufen geben, trinkt man da eh schon....

                          Grundsätzlich muss der gesetzliche Vertreter zustimmen, Ausnahme ist wenn die Mittel zur Verfügung stehen, siehe Taschengeld...solange er den Bierkasten kaufen kann (in dem Fall sollte er halt 16 sein), und diesen nicht in Raten abbezahlt ist doch alles legitim...kauft die Suchtgefahr gratis dazu...klar Credits sind da noch nen Zacken schärfer...verstehe ich nun auch

                          Gute Nacht

                          Tja wenn man alles so lustig sieht im Leben dann frage ich mich welche rosarote Brille der/ die jenige trägt oder ob nicht doch andere Sachen da reinspielen

                          Ich denke wenn man es oberflächig betrachtet ist es sicher absolut banal was ich hier frage. Wenn man etwas älter und eigene Kinder hat und nicht nur ein wenig in den Tag hinein lebt. dann hat man einen ernsteren Sichtpunkt.

                          Trotzdem nichts für ungut Vögelchen

                          Zitat von Cheater1991 Beitrag anzeigen
                          und in der nächsten Peter Zwegat Folge geht, es dann um eine Familie....wo ein kleiner Junge durch rücksichtslosen Credit-Kauf die Familie hoch verschuldet hat :ugly:
                          ja und weil alles so lustig ist schauen wie einfach weg und sagen " danach das habe ich nicht gesehen und schon garnicht gewusst" piep piep wir haben uns alle lieb.
                          Kein wunder das unsere Gesellschaft so kaputt ist ^^
                          Zuletzt geändert von El Mister; 25.10.2011, 10:47.
                          sigpic

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von El Mister Beitrag anzeigen
                            Tja wenn man alles so lustig sieht im Leben dann frage ich mich welche rosarote Brille der/ die jenige trägt oder ob nicht doch andere Sachen da reinspielen

                            Ich denke wenn man es oberflächig betrachtet ist es sicher absolut banal was ich hier frage. Wenn man etwas älter und eigene Kinder hat und nicht nur ein wenig in den Tag hinein lebt. dann hat man einen ernsteren Sichtpunkt.

                            Trotzdem nichts für ungut Vögelchen



                            ja und weil alles so lustig ist schauen wie einfach weg und sagen " danach das habe ich nicht gesehen und schon garnicht gewusst" piep piep wir haben uns alle lieb.
                            Kein wunder das unsere Gesellschaft so kaputt ist ^^

                            Was viele nicht hier verstehen wollen ist folgendes,wenn man jemanden kennt,der soner Sache zum Opfer gefallen ist,finde ich,sollte und darf man das doch auch ausdrücken.
                            Jeder Cloner wird hier auch an der die Wand genagelt,weil er den Betreiber betrügt und bescheisst und da machen viele mit und nörgeln rum.
                            @ Sandra,war ja nur ein Hinweis mehr nicht,ich habe sowas mit15-25 Jahren auch als dämlich empfunden drüber zu reden oder u schreiben.Wird man aber Älter und sieht die Risiken oder Fallen bei sowas,stimmt es einen dann schon nachdenklich.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Dickel33 Beitrag anzeigen
                              Was viele nicht hier verstehen wollen ist folgendes,wenn man jemanden kennt,der soner Sache zum Opfer gefallen ist,finde ich,sollte und darf man das doch auch ausdrücken.
                              Jeder Cloner wird hier auch an der die Wand genagelt,weil er den Betreiber betrügt und bescheisst und da machen viele mit und nörgeln rum.
                              @ Sandra,war ja nur ein Hinweis mehr nicht,ich habe sowas mit15-25 Jahren auch als dämlich empfunden drüber zu reden oder u schreiben.Wird man aber Älter und sieht die Risiken oder Fallen bei sowas,stimmt es einen dann schon nachdenklich.

                              Das markierte verstehe ich nicht
                              sigpic

                              Kommentar


                                #16
                                Zitat von El Mister Beitrag anzeigen
                                Das markierte verstehe ich nicht

                                Damit will ich nur ausdrücken,wenn einer merkt da ist einer zu gut und das mit mehreren Vereinen,wird er sofort erschossen:p
                                Ist ja auch richtig in der Regel,aber die Kehrseite will niemand dehen,warum??
                                Weil es einen selbst nicht betrifft oder dann dem Spiel Geld beschert wie ich es oben geschildert hatte.
                                Also wenn man einen erschiesst,dann auch den erschiessen der Regeln bricht..dat war damit gemmeint

                                Kommentar


                                  #17
                                  Zitat von El Mister Beitrag anzeigen
                                  Das markierte verstehe ich nicht
                                  Zitat von Dickel33 Beitrag anzeigen
                                  Damit will ich nur ausdrücken,wenn einer merkt da ist einer zu gut und das mit mehreren Vereinen,wird er sofort erschossen:p
                                  Ist ja auch richtig in der Regel,aber die Kehrseite will niemand dehen,warum??
                                  Weil es einen selbst nicht betrifft oder dann dem Spiel Geld beschert wie ich es oben geschildert hatte.
                                  Also wenn man einen erschiesst,dann auch den erschiessen der Regeln bricht..dat war damit gemmeint
                                  Nicht böse gemeint ..... aber jetzt versteh ichs auch nicht mehr

                                  "Komm wir essen Opa!" Satzzeichen können Leben retten!!!!

                                  Kommentar


                                    #18
                                    Zitat von Dickel33 Beitrag anzeigen
                                    Damit will ich nur ausdrücken,wenn einer merkt da ist einer zu gut und das mit mehreren Vereinen,wird er sofort erschossen:p
                                    Ist ja auch richtig in der Regel,aber die Kehrseite will niemand dehen,warum??
                                    Weil es einen selbst nicht betrifft oder dann dem Spiel Geld beschert wie ich es oben geschildert hatte.
                                    Also wenn man einen erschiesst,dann auch den erschiessen der Regeln bricht..dat war damit gemmeint

                                    Das ist die selbe Situatin wie gestern in einem anderen Thread es gibt die moralische Seite und die Regel bezogen Seite sehr offt stehen dazwischen Welten und jeder muss es mit seinem Gewissen vereinbarer.
                                    Nur die Rgeln sollten für alle gelten
                                    sigpic

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                                      #19
                                      Zitat von El Mister Beitrag anzeigen
                                      Das ist die selbe Situatin wie gestern in einem anderen Thread es gibt die moralische Seite und die Regel bezogen Seite sehr offt stehen dazwischen Welten und jeder muss es mit seinem Gewissen vereinbarer.
                                      Nur die Rgeln sollten für alle gelten

                                      Genau,das ist wirklich so.Wir haben ja jetzt auch nur Regeln hier beschrieben,wo sich nicht dran gehalten wird auf einer Seite.
                                      Weil ja Regeln sooo wichtig sind

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                                        #20
                                        Es gibt soviel, was Minderjährige alles anstellen können - da frage ich mich gerade ernsthaft, was den Threadersteller dazu bewogen haben könnte sich jetzt hier eine neue Aufgabe gesetzt zu haben.

                                        Skankhead hat die bestehende Rechtsgrundlage erläutert und für alles andere ist die Erziehung, das Elternhaus und Co. verantwortlich.

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